Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit
Schein|selbst|stän|dig|keit 〈f. 20; unz.; Wirtsch.〉 dem Schein nach berufliche Selbstständigkeit, bei der die Erwerbstätigkeit von nur einem bestimmten Auftraggeber abhängig ist; oV Scheinselbständigkeit ● die \Scheinselbstständigkeit durch Gesetze einschränken

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Schein|selbst|stän|dig|keit, Scheinselbständigkeit, die (Politik, Wirtsch.):
nur scheinbare berufliche Selbstständigkeit eines zwar teilweise in eigener Verantwortung u. auf eigene Rechnung, jedoch in Abhängigkeit von einem Auftraggeber arbeitenden Erwerbstätigen:
das Gesetz zur Bekämpfung der S. verändert den Arbeitsmarkt.

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Schein|selbst|stän|dig|keit, die (Politik, Wirtsch.): nur scheinbare Selbstständigkeit eines zwar teilweise in eigener Verantwortung u. auf eigene Rechnung, jedoch in Abhängigkeit von einem Auftraggeber arbeitenden Erwerbstätigen: Vor allem ... an dem Gesetz gegen die S. will der Fraktionschef jede Kritik aus den eigenen Reihen unterbinden (Wirtschaftswoche 25, 1999, 16).

Universal-Lexikon. 2012.

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